
Internet – Neue Linksetzung notwendig (EU-VO)
Thema
Die Onlinehändler sollten die Neuerung zum 09.01.2016 beachten.
Die EU-Verordnung (Verordnung (EU) 524/2013 schreibt nunmehr verpflichtend vor, dass auf der Website des Onlinehändlers ein Link zur online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission vorzuhalten ist (Art. 14 ODR-Verordnung). Ebenfalls ist eine eigene E-Mail-Adresse anzugeben.
Der Link zur online-Streitbeilegungsplattform ist ebenso wie das Impressum des der Onlineseite betreibenden Unternehmens für den Verbraucher als Nutzer der Website leicht zugänglich zu verorten.
Die online-Streitbeilegungsplattform soll zur Entlastung der Gerichte beitragen, indem sich die Verbraucher für die bei Onlinegeschäften entstandenen Streitigkeiten an diese Stelle wenden und diese Streitigkeiten außergerichtlich beilegen.
Die online Streitbeilegungsplattform soll verschiedene Beschwerdemuster und Informationen enthalten.
Relevanz
Kurios erscheint, dass die von der EU-Kommission zu erstellende Website „Streitbeilegungsplattform“ noch nicht existiert bzw. noch nicht ausgebaut ist. Die Website soll aber ab dem 15.02.2016 abrufbar sein. Inso-weit sollte nunmehr die Linksetzung vorgenommen werden, damit dies einerseits später nicht vergessen wird und andererseits ist dies bereits ab dem 09.01.2016 vorgeschrieben.
Die Verordnung hat insbesondere das Ziel, das Vertrauen der Verbraucher in den europäischen Binnenmarkt zu stärken, da der Onlinevertriebsweg einerseits grenzüberschreitend betrieben wird und andererseits Streitigkeiten aufgrund von grenzüberschreitenden Hindernissen erschwert aufzulösen sind.
Sollte man gegen diese Hinweispflicht (Linksetzung) verstoßen, könnte eine Abmahnung in Betracht kommen, da das Unterlassen mglw. die Nutzerinteressen beeinträchtigt.
Fazit
Es ist noch unklar, wo der Link zur online-Streitbeilegungsplattform konkret zu setzen ist. Empfohlen wird eine eigene Linksetzung, welche auf jeder Seite sichtbar ist, wie sie für Impressen und auch die Datenschutzerklärungen üblich sind – Punkt: „Streitbeilegung“.
Der Link lautet:
Die eigene E-Mailadresse kann in die Daten von dem Impressum des betreibenden Unternehmens/ Unternehmers mit eingepflegt werden. Diese Informationspflichten gelten unabhängig von der Größe des Betriebes und über welche Seiten/Shops/Anbieter der Unternehmer verkauft (eigene Website, eBay, Amazon etc.).
Der Link sollte unbedingt JETZT gesetzt werden, um eine etwaige Abmahngefahr zu umgehen.
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